Corona: Maskentragepflicht

Geschrieben von ZURZACH Care | 25.05.2022
Bei ZURZACH Care gilt ab sofort wieder eine Maskentragepflicht: 

  • Bitte tragen Sie auf in den Rehaklinik und Ambulanten Zentren jederzeit eine Maske. 
  • Es sind nur chirurgische und FFP2-Masken erlaubt. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Die gilt auch für Therapien (auch im MTT) und Gesprächen.
  • Bei Standorten, die an einen Akutspital angegliedert sind, gelten die Richtlinien des Krankenhauses. 

Im Patientenzimmer: 

  • Im Zwei-/Mehrbettzimmer darf die Maske im Bett abgenommen werden. Sobald das Bett verlassen wird oder jemand ans Bett tritt, muss die Maske wieder getragen werden.
  • Im Einzelzimmer kann auf die Maske verzichtet werden. Sobald jemand das Zimmer betritt, muss die Maske wieder getragen werden.